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   OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10   

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https://dejure.org/2010,24090
OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10 (https://dejure.org/2010,24090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2010 - 4 W 20/10 (https://dejure.org/2010,24090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 (https://dejure.org/2010,24090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Grenze zur persönlichen Auseinandersetzung bei einer drastischen Bewertung eines unvoreingenommenen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung wegen Befangenheit: Welche Frist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1869; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 469; Senat, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V.; a.A. allerdings OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Naumburg, 10 W 23/01, juris; OLG München, OLGR München 2004, 117; 2003, 58).

    Grundsätzlich kann auch eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Brandenburg MDR 2009, 288; Senat Beschluss vom 18.12.2009 aaO; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1869; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 469; Senat, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V.; a.A. allerdings OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Naumburg, 10 W 23/01, juris; OLG München, OLGR München 2004, 117; 2003, 58).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH AGS 2004, 159; OLG Koblenz OLGR 2005, 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 372; Senat aaO, Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Allerdings kann nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt (BGH NJW 1981, 2009; Senat, Beschluss vom 7.5.2008 - 4 W 377/08; Beschluss vom 19.7.2007, 4 U 601/06).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08

    Sachverständigenablehnung: Überzogene Ausdrucksweise in der Stellungnahme zum

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Grundsätzlich kann auch eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Brandenburg MDR 2009, 288; Senat Beschluss vom 18.12.2009 aaO; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH AGS 2004, 159; OLG Koblenz OLGR 2005, 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 372; Senat aaO, Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur dann abgelehnt werden, wenn objektive Umstände gegeben sind, auf Grund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, er stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH NJW 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2004 - 5 W 196/04

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äuße-rungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 648).
  • OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10
    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1869; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 469; Senat, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V.; a.A. allerdings OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Naumburg, 10 W 23/01, juris; OLG München, OLGR München 2004, 117; 2003, 58).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 10 W 23/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Kenntnis des Gutachtens - Prüfungs- und

  • OLG Oldenburg, 19.01.1999 - 2 W 5/99
  • OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94

    2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger;

  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten

    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, juris; Beschlüsse vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V).

    Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 6, juris).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).

  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Maßgeblich ist, ob sich eine Äußerung noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung hält oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 6, juris).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 20/10 -, Rn. 7 - 8, juris; Beschluss vom 30.1.2008 - 4 W 1462/07).

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